Mit dem Verkehrsstrafrecht sind Straftaten in Deutschland gemeint, die einen Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund haben. Wie im allgemeinen Strafrecht kann auch hier nach Vergehen oder Verbrechen unterschieden werden.
Das Verkehrsstrafrecht wird in drei grundlegenden Gesetzen geregelt:
Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann die Straßenverkehrsbehörde veranlassen, eine medizinisch-psychologische-Untersuchung anzuordnen. Diese entscheidet über die Eignung einer Person zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Rechtsfolgen einer MPU können beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis sein, ein Fahrverbot, die Verlängerung der Probezeit und in jedem Fall ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Unter Umständen kann die Polizei den Führerschein sofort beschlagnahmen. In der Folge kann diese Beschlagnahme gemäß § 111 a StPO insoweit "bestätigt" werden, als dass der Richter durch Beschluss die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet.
Wenn es ganz schlimm kommt, können auch die Tatmittel (hier das Fahrzeug) eingezogen werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen in Frage kommenden Vorschriften genannt:
31.Januar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.10.2011, dass ein Radfahrer, der eine Straße, anstatt eines ... mehr
4.November
Mit Beschluss vom 19. August 2011 ((1B) 53 Ss-OWi 264/11 (147/11)) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt, dass die ... mehr
17.Oktober
Mit Urteil vom 11.10.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch bei Unwirksamkeit des Haftungsvorbehaltes, der in den Allgemeinen ... mehr