Das Straßenverkehrsrecht ist für jeden Bürger von besonderer Bedeutung. Entweder nimmt er als Autofahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger am Verkehr teil. Für viele ist das Straßenverkehrsrecht hauptberuflich von großem Interesse. Taxifahrer, Einsatzkräfte in den Einsatzfahrzeugen (ausgerüstet mit Sonderrechten), Busfahrer, Lkw-Fahrer und eine Reihe weiterer Berufe, die aktiv am Verkehr teilnehmen.
Im Wesentlichen gliedert sich das Straßenverkehrsrecht in vier Teile:
Die wesentlichen Gesetze zur Regelung dieser vier "Hauptpunkte" sind:
Mit diesen Gesetzen ist das Straßenverkehrsrecht im Allgemeinen damit ein typisches Ordnungsrecht, das durch das sog. Bundesrecht geregelt wird. Für die Durchsetzung der einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuletzt sind auch die so genannten Beliehenen (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten betraut werden) zu nennen. Die wohl bekannteste Institution ist der "TÜV".
31.Januar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.10.2011, dass ein Radfahrer, der eine Straße, anstatt eines ... mehr
4.November
Mit Beschluss vom 19. August 2011 ((1B) 53 Ss-OWi 264/11 (147/11)) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt, dass die ... mehr
17.Oktober
Mit Urteil vom 11.10.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch bei Unwirksamkeit des Haftungsvorbehaltes, der in den Allgemeinen ... mehr