Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht für Ordnung auf öffentlichen StraßenDas Straßenverkehrsrecht ist für jeden Bürger von besonderer Bedeutung. Entweder nimmt er als Autofahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger am Verkehr teil. Für viele ist das Straßenverkehrsrecht hauptberuflich von großem Interesse. Taxifahrer, Einsatzkräfte in den Einsatzfahrzeugen (ausgerüstet mit Sonderrechten), Busfahrer, Lkw-Fahrer und eine Reihe weiterer Berufe, die aktiv am Verkehr teilnehmen.

Im Wesentlichen gliedert sich das Straßenverkehrsrecht in vier Teile:

  • Verkehrszivilrecht (z. B. Haftung bei Unfällen); zu denken an das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Reparaturen in Werkstätten)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht (die beliebten Bußgelder für Rotlichtverstöße oder zu schnelles Fahren)
  • Fahrerlaubnisrecht (Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Nachhauseweg von der feuchtfröhlichen Betriebsfeier)
  • Zulassungsrecht

Die wesentlichen Gesetze zur Regelung dieser vier "Hauptpunkte" sind:

  • Straßenverkehrsrecht (StvG)
  • Straßenverkehrsrecht (StvG)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Fahrerlaugnisverordnung (FeV)

Mit diesen Gesetzen ist das Straßenverkehrsrecht im Allgemeinen damit ein typisches Ordnungsrecht, das durch das sog. Bundesrecht geregelt wird. Für die Durchsetzung der einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden zuständig:

  • Straßenverkehrsbehörde
  • Ordnungsamt
  • Staatsanwaltschaft

Zuletzt sind auch die so genannten Beliehenen (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten betraut werden) zu nennen. Die wohl bekannteste Institution ist der "TÜV".

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