Straßen und Wege
Zum öffentlichen Recht gehört das so genannte "Straßen- und Wegerecht". Es handelt sich dabei um ein "Recht an der Straße". Dieses wird in Landesrecht (Straßengesetz) und in Bundesrecht unterschieden. Der Regelungsinhalt ist dabei die Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung.
Das Straßen- und Wegerecht hat mit dem Straßenverkehrsrecht nichts zu tun.
Sollten Sie also ein Problem im Bereich Straßen- und Wegerecht haben, wenden Sie sich bitte an www.premium-verwaltungsrecht.com. Die Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind diejenigen, die Ihnen hier kompetent zur Seite stehen.
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