Zum öffentlichen Recht gehört das so genannte "Straßen- und Wegerecht". Es handelt sich dabei um ein "Recht an der Straße". Dieses wird in Landesrecht (Straßengesetz) und in Bundesrecht unterschieden. Der Regelungsinhalt ist dabei die Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung.
Das Straßen- und Wegerecht hat mit dem Straßenverkehrsrecht nichts zu tun.
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31.Januar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.10.2011, dass ein Radfahrer, der eine Straße, anstatt eines ... mehr
4.November
Mit Beschluss vom 19. August 2011 ((1B) 53 Ss-OWi 264/11 (147/11)) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt, dass die ... mehr
17.Oktober
Mit Urteil vom 11.10.2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch bei Unwirksamkeit des Haftungsvorbehaltes, der in den Allgemeinen ... mehr